* für Kapitalgesellschaften insbesondere GmbHs
* für Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Bilanzen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen
* Hinterlegung bzw. Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
* E-Bilanz nach § 5b EStG für bilanzierende Unternehmen
* Zwischenbilanzen und andere Sonderbilanzen