Jahresabschlüsse

 

für Kapitalgesellschaften insbesondere GmbHs

* für Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Bilanzen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen

* Hinterlegung bzw. Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger

* E-Bilanz nach § 5b EStG für bilanzierende Unternehmen

* Zwischenbilanzen und andere Sonderbilanzen